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Montag, 4. November 2002



wunnabar

hab die erste wohnungswatschn grad bekommen :-(

ich komm erst per 31. 12. aus meinem bestehenden vertrag raus. da steht im kleingedruckten, dass eine eingeschriebene kündigung nicht reicht - ich muss gerichtlich kündigen.

die dame von der mietervereinigung hat sich gleich mal ordentlich überschlagen, was ich für ne angschütte hausverwaltung habe... hilft mir jetzt aber auch nüsse heuuul

jetzt bin i sauer... sch*** juristendeutsch!


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Unterliegt die Wohnung dem MRG?

Da ist das leider immer so mit der gerichtlichen Kuendigung. Wenn sie dem nicht unterliegt, dann wuerd ich bei der Mietervereinigung mal fragen, ob der Punkt im Vertrag dann nicht hinfaellig ist. Wenn die Hausverwaltung Dir da allerdings jetzt nicht entgegen kommt, dann kann ich nur wieder sagen, das ist typisch, haben haben haben wollen, aber selbst nicht einen Schritt entgegen kommen.

Zur Mietervereinigung: Ich weiss von einigen Leuten, bei denen sie trotz recht heftiger Dinge abgewiegelt haben, weiss auch nicht so recht, was ich von denen halten soll. Bei uns (wir hatten naemlich gleich am 2. oder 3. Tag hier einen Rohrbruch, die haben uns einfach das Wasser abgedreht und gemeint, der Installateur kommt irgendwann am spaeten Nachmittag oder morgen.Wir mussten ordentlich Druck machen, dass ein anderer kommt, wenn der eine keine Zeit hat, damit das dann noch am selben Tag gemacht wird, alles mitten im Umzugsstress, sprich, nicht einmal duschen nach stundenlangem Raeumen, viele Stunden oder gar einen Tag kein Klo, sind dann auch sofort zur Mietervereinigung gegangen fuer eine grundsaetzliche Beratung, weil wir uns dachten, wenn das schon so los geht ...) hat sich der dort nicht einmal den Mietvertrag angeschaut. Wir sind erst nach langem Waelzen von Paragraphen draufgekommen, dass mit der Miete wahrscheinlich was nicht stimmt und dass man dagegen was tun kann. Genauso haben wir bei der Mietervereinigung schon den Laerm angesprochen, hatten gleich in der 2. Nacht hier eine sehr schlaflose, weil bruellende Veranstaltung gegenueber, keine Tips, was wir da tun koennen, kein Eingehen darauf, dass wir verschaukelt wurden von wegen keine Laermbelastung, etc.

Wir muessen jetzt auch nochmal hin, wenn die wieder nix tun, dann kuendigen wir dort mit Jahresende auch gleich. Nur Geld abliefern und nix kriegen kann's auch nicht sein.

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Re: Unterliegt die Wohnung dem MRG?

mir hat die mietervereinigung einiges erkämpft. beim lärm hat sie leider auch versagt, was wohl daran liegt, dass man die amtsschimmel des nächtens nicht in die wohnung kriegt.

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Re: Unterliegt die Wohnung dem MRG?

Pfuhi

Mir reichts! denke werde wieder 5 x per woche trainieren und unsere Vertragsstreitigkeiten mit dem guten alten Faustrecht regeln!

Oder kann sich wer vorstellen, dass ein immobillienhai zu john wayne kommt und dieser wegen einer kleingeschriebenen Klausel auf seite 15 der AGB?s sein Weidevieh an den nächstbesten verkauft? seine farm gegen eine gacognier in Schnaps city eintauscht!

NIEMALS

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Mietervereinigung

Ich fand es nur befremdlich, dass er einen Blick auf den Mietvertrag geworfen hat und nix dazu gesagt. Dabei duerfte da gerade bei der Miete einiges an Topfen drinnen stehen. Da werden wir uns jetzt genauer erkundigen.

Bei Laerm ist es auch schwierig, nur hier geht es praktisch um Freiluftkonzerte in der Nacht unter unserem Fenster. Weil die in einem Veranstaltungslokal stattfinden, das nicht gedaemmt ist, sprich, es ist praktisch genauso laut als waere es auf der Strasse. Und das die ganze Nacht. Wiederholt seit einigen Wochen. Wir haben auch die Polizei dabei beobachtet, wie sie das ein paar Mal schon aufgeloest hat, diese "Versammlung". Also nix mit Partylaerm von nebenan oder so, hier ist es sehr eindeutig, dass es so nicht sein darf. Bei uns in der Wohnung koennen wir uns dann nur noch schreiend unterhalten. Ohne weiteres auch bis 4 Uhr morgens. Hausverwaltung meinte ja auch, sie wussten das. Warum wurden wir dann nicht drueber aufgeklaert, sondern das Gegenteil behauptet?

Und hormon, auf solche Gedanken koennte man kommen. Wobei eigentlich eh das Faustrecht gilt, aber nur fuer Vermieter.

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Re: Unterliegt die Wohnung dem MRG?

warum sie euch über den lärm nix gesagt haben, dürft ja eh klar sein. wenns so ne arge lärmbelästigung gibt sollte die hv die räumlichkeiten zur bürofläche umwidmen lassen. sowas ist ne riesenfrechheit dem mieter gegenüber. schade, dass man solche mistbeutel nirgends öffentlich mit hand und fuss anprangern kann - danach steht mir der sinn!

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Erstaunlicherweise

gibt es hier auch einige Bueros in dem Haus, aber nicht nur. Auch in den umliegenden Haeusern sind mir schon eine Menge Bueros aufgefallen. Ausserdem, da wir selbstaendig sind, wurden wir sowieso angehaut, dass wir sie eigentlich auch als Buero haben koennten, oder eben einen Teil der Wohnung, aber dann wird die Miete hoeher. Haha. Brauchen wir nur nicht.

Sicher ist es klar, warum sie nichts gesagt haben, wir werden demnaechst auch mal rausfinden, ob das legal ist, wenn ihnen bekannt ist, dass es so schlimm ist, da zu behaupten, es waere hier ruhig. Und besonders naemlich in der Nacht. Sehr lustig. Wenn das nur alles nicht so viel Zeit kosten wuerde ...

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aus den faqs der mietervereinigung:

  1. Nicht immer sind die Hausherrn schuld an einem schlechten Klima im Haus. Auch so mancher Mieter kann den Hausfrieden empfindlich stören. Nachbarschaftliche Rücksichtnahme scheint nicht jedermanns Sache zu sein. Aber gerade in diesem Bereich ist es sehr schwer, mit Paragraphen eine befriedigende Lösung zu finden. Der rechtliche Weg führt meistens zu Gericht - entweder über eine Besitzstörungsklage bzw. eine sogenannte “Störungsabwehrklage” bis letztlich zur Kündigung. Aber es kommt auch vor, daß es dem Hausherrn ganz Recht ist, so einen Störenfried im Haus zu haben - um so vielleicht alte Mieter hinaus zu ekeln. In solchen Fällen kann der Terror zum System werden. Aufgebrochene Briefkästen, Lärmen, Drohungen, Unterstellungen machen dann den Mietern das Leben schwer. Hier versucht die Mietervereinigung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Rathaus Abhilfe zu schaffen.

zusammenfassung: mühsam, mühsam, mühsam

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FAQ Mietervereinigung.

Ja, das kenn ich. So einen absichtlichen Stoerenfried hatte ich auch schon mal in einem anderen Haus lange zu ertragen. Kann also bezeugen, dass es sowas wirklich gibt.

In dem Fall geht's aber eben nicht um Nachbarn aus unserem Haus, die Hausverwaltung meinte, da koennte sie gar nichts tun (hinweisen haetten sie uns aber eigentlich trotzdem muessen, statt Ruhe zu behaupten), hab aber was dazu gefunden, naemlich, dass sie in so einem Fall eine Unterlassungsklage machen koennten. Ich denk mal, so nach dem Motto, der Krach mindert den Wert unseres Hauses. Allerdings ist es ihnen lieber, zu behaupten, sie koennen gar nichts machen.

Ich hab den Verdacht, die sind ganz froh, wenn die Leute immer so schnell wie moeglich ausziehen, weil sie dann immer wieder auf's Neue Provision kassieren koennen. Sowas aehnliches duerfte der Hintergrund dafuer sein. Hab auch andere Wohnungen von denen inseriert gefunden (nachtraeglich), selten in einer guten Gegend, Mieten hoeher als im Durchschnitt sonst. Sowohl Inserate des Vermieters selbst als auch des Maklers.

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hm...feine machenschaften sind das!

aber ich darf ja nicht sagen dass die allesamt parasiten sind...

hauptsache: raus aus der bude!

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jetzt sind mir auch noch die zigaretten ausgegangen

*heuuulllltttt*

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Ich muss dann auch einkaufen gehen

Zigaretten hab ich noch, leide aber schon unter Cola- und Futterentzug. Soll ich Dir Tschik mitbringen? ;-)

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Re: jetzt sind mir auch noch die zigaretten ausgegangen

g jaaaa

cola könnt ich anbieten!

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Siehst,

jetzt kommt wieder das Problem, das man nix als Attachment verschicken kann. Wie beim Elch.

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hm hm...

daran sollt schleunigst was gemacht werden. - würd mich als dankbarer konsument zeigen.

wo kriegt ma eigentlich so nen elch? der is ja sooo liepp!

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Elch

Da muss ich demnaechst herrfussgaenger fragen, aber ich fuerchte, der war ein Geschenk. Sonst: Spielwarenlaeden durchkramen und sowas.

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aso

na dann is fragen blöd. na vielleicht find ich den wo...

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Vielleicht kann er die Frage ja an den Schenker weitergeben

Ob die das aber noch wissen, werden wir sehen. Waer auch nicht schlecht, wenn wir einen zweiten haetten, dann muessten wir nicht immer drum streiten. ;-)

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online for 8125 Days
last updated: 05.03.22, 09:19
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werte leserinnen und leser,
dieses weblog erlaubt eine aneinanderreihung von woertern in vielerlei varianten. sollten sie auf eine reihung stossen die den eindruck einer meinung erwecken koennte, irren sie sich falls sie dahinter eine solche vermuten.
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